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Im Rahmen der europäischen Rechtsangleichung hat sich einerseits die Harmonisierung des Gesellschaftsrechts als schwierig erwiesen. Andererseits wird die Erforderlichkeit einer Rechtsangleichung im Gesellschaftsrecht zunehmend in Frage gestellt. Vor dem Hintergrund dieser Schwierigkeiten untersucht die Arbeit für den Bereich der Geschäftsführung und Vertretung von Personen- und Kapitalgesellschaften, ob es im Gesellschaftsrecht der Mitgliedstaaten bereits Übereinstimmungen gibt, die eine weitere Harmonisierung entbehrlich machen. Dabei werden die Regelungen in Deutschland, Frankreich und…mehr

Produktbeschreibung
Im Rahmen der europäischen Rechtsangleichung hat sich einerseits die Harmonisierung des Gesellschaftsrechts als schwierig erwiesen. Andererseits wird die Erforderlichkeit einer Rechtsangleichung im Gesellschaftsrecht zunehmend in Frage gestellt. Vor dem Hintergrund dieser Schwierigkeiten untersucht die Arbeit für den Bereich der Geschäftsführung und Vertretung von Personen- und Kapitalgesellschaften, ob es im Gesellschaftsrecht der Mitgliedstaaten bereits Übereinstimmungen gibt, die eine weitere Harmonisierung entbehrlich machen. Dabei werden die Regelungen in Deutschland, Frankreich und England als wichtigste Repräsentanten des civil und common laws verglichen und gemeineuropäische Prinzipien herausgearbeitet.
Autorenporträt
Die Autorin: Ulrike Schmidt-Tiedemann wurde 1973 in Hamburg geboren. Ab 1993 Studium am Fachbereich Rechtswissenschaft II der Universität Hamburg; 1999 Erstes Juristisches Staatsexamen; Aufbaustudium Europarecht in Stockholm 1999/2000, Abschluss mit dem Grad juris magister; Große Juristische Staatsprüfung und Promotion 2003.