Unternehmen können - wie insbesondere die Corona-Krise gezeigt hat - durch plötzliche makroökonomische Störfaktoren in existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten. Ist der Träger des Unternehmens in der Rechtsform der GmbH oder der AG organisiert, liegt die Verantwortung für die Krisenbewältigung dabei in erster Linie bei der Geschäftsführung beziehungsweise dem Vorstand. Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich in einer solchen Situation die kapitalgesellschaftsrechtlichen Verhaltenspflichten konkretisieren, denen Geschäftsleiter bei der Bewältigung von Unternehmenskrisen unterliegen.
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