"Vor allem aber ist zu berücksichtigen, dass die Angeklagte eine Frau ist." Dieses Zitat aus dem Revisionsurteil von 1948 des OLG Frankfurt führt zum Kern der Studie von Susanne Raidt. Vom Ermittlungs- bis zum Gnadenverfahren untersucht sie anhand dreier Fälle den juristischen, ordnungspolitischen und gesellschaftlichen Umgang mit Frauen in westdeutschen NS-Prozessen der Nachkriegszeit. Das Zusammenspiel von Ermittlungsbehörden, Gerichten, Psychiatern und Medien analysiert sie als Gerichtsaufführung und zeigt, wie stark die Konstruktion von Täterschaft und Verantwortung von Geschlechtervorstellungen geprägt war.
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