Das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) regelt die soziale Absicherung von Landwirten im Alter sowie bei Erwerbsminderung. Es bildet die Grundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse, die als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung für Landwirte fungiert. Das ALG legt fest, wer in die Versicherungspflicht fällt, welche Beiträge zu entrichten sind und welche Leistungen, wie Altersrenten, Hinterbliebenenrenten oder Erwerbsminderungsrenten, erbracht werden. Zudem enthält das Gesetz Regelungen zu vorzeitigen Rentenansprüchen, Beitragszuschüssen und möglichen Befreiungen von der Versicherungspflicht. Ziel ist es, Landwirten und ihren Familien eine finanzielle Absicherung im Ruhestand zu bieten.
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