Das Internationale Rechtshilfegesetz (IRG) regelt in Deutschland die rechtliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten in strafrechtlichen Angelegenheiten. Es umfasst die Grundlagen für die Auslieferung, die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen und andere Formen der Rechtshilfe, wie etwa die Übermittlung von Beweismitteln oder die Befragung von Zeugen. Ziel des IRG ist es, die internationale Strafverfolgung zu erleichtern, dabei jedoch die Souveränität und die Rechte der Betroffenen zu wahren. Es enthält zudem Bestimmungen zu den Voraussetzungen und Grenzen der Rechtshilfe.
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