Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) regelt in Deutschland die Prüfung der Umweltauswirkungen von Projekten. Es legt fest, für welche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist, etwa bei Industrieanlagen, Infrastrukturprojekten oder Großbauvorhaben. Ziel des Gesetzes ist es, negative Umweltauswirkungen frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und möglichst zu vermeiden. Die UVP ist ein wichtiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens und dient der Transparenz sowie der Bürgerbeteiligung.
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