Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Hamburg (SOG Hamburg) regelt die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Freien und Hansestadt Hamburg. Es definiert die Befugnisse der Polizei und der Ordnungsbehörden, darunter Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Identitätsfeststellung, Platzverweise und Gewahrsamnahmen. Zudem enthält das Gesetz Vorschriften zu Videoüberwachung, Datenerhebung und besonderen Einsatzmitteln. Ziel ist es, ein effektives und rechtsstaatliches Handeln der Sicherheitsbehörden sicherzustellen und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
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