Der vorliegende Gesetzesentwurf unterbreitet einen Vorschlag zur Umsetzung des Konzepts des treuhänderischen Unternehmertums bzw. Verantwortungseigentums als eigene Rechtsform unter Einbeziehung von Nebengesetzen und steuerrechtlichen Überlegungen.Gesellschafter begreifen sich nach diesem Konzept als Treuhänder auf Zeit. Die Gewinne des Unternehmens stehen der unternehmenstragenden Gesellschaft und nicht den Gesellschaftern mit Stimmrechten zu. Überschüsse des laufenden Betriebs sowie der Liquidationserlös können für unternehmerische, gemeinnützige oder gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt,…mehr
Der vorliegende Gesetzesentwurf unterbreitet einen Vorschlag zur Umsetzung des Konzepts des treuhänderischen Unternehmertums bzw. Verantwortungseigentums als eigene Rechtsform unter Einbeziehung von Nebengesetzen und steuerrechtlichen Überlegungen.Gesellschafter begreifen sich nach diesem Konzept als Treuhänder auf Zeit. Die Gewinne des Unternehmens stehen der unternehmenstragenden Gesellschaft und nicht den Gesellschaftern mit Stimmrechten zu. Überschüsse des laufenden Betriebs sowie der Liquidationserlös können für unternehmerische, gemeinnützige oder gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt, aber nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Gleichzeitig haben Gesellschafter die volle Gestaltungsfreiheit über das Unternehmen und können eine marktgerechte Vergütung für ihr Engagement erhalten. Auch die eigenkapitalähnliche Beteiligung von Investoren ist möglich, wobei diese keine Stimmrechtsinhaber sein dürfen. Dieses Konzept wird derzeit mit gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Konstruktionen umgesetzt. Die eigene Rechtsform soll die Umsetzung erleichtern und Unternehmern damit eine weitere Gestaltungsmöglichkeit für langfristig ausgerichtetes Unternehmenseigentum und bei der Unternehmensnachfolge bieten. Ein erster Entwurf zur Umsetzung des Konzepts als Sonderform der GmbH wurde bereits 2020 von einer akademischen Autorengruppe (unter Mitwirkung von Prof. Dr. Rüdiger Veil) vorgelegt und 2021 überarbeitet. An diese Entwürfe schloss sich eine politische und rechtswissenschaftliche Diskussion an. Das Projekt der Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wurde 2021 in den Koalitionsvertrag der Regierungskoalition aufgenommen. Dieser Entwurf entstand auf Bitte der drei Berichterstatter für das Projekt im Bundestag - Esra Limbacher (SPD), Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Otto Fricke (FDP) - als Diskussionsbeitrag.
Anne Sanders (Von (Autor)) ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Recht der Familienunternehmen und Justizforschung an der Universität Bielefeld und Professorin II der Universität Bergen, Norwegen. Barbara Dauner-Lieb (Von (Autor)) ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung an der Universität zu Köln. Simon Kempny (Von (Autor)) ist Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld. Florian Möslein (Von (Autor)) ist Professor fÿr Bÿrgerliches Recht, Deutsches und Europÿisches Wirtschaftsrecht sowie Grÿndungsdirektor des Instituts fÿr das Recht der Digitalisierung (IRDi) an der Philipps-Universitÿt Marburg. Noah Neitzel (Von (Autor)) ist Research Fellow an der Stanford University, Kalifornien und Rechtsanwalt bei lindenpartners. Christoph Teichmann (Von (Autor)) ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht, Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Inhaltsangabe
I. Einführung in das Konzept der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen II. Eckpunkte des vorliegenden Entwurfs III. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit gebundenem Vermögen [mit Änderungen des HGB und FamFG] IV. Änderungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG) V. Änderungen des Mitbestimmungsrechts VI. Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) VII. Steuergesetzänderungen VIII. Leitsätze zur steuerlichen Behandlung der GmgV IX. Begründung zum Entwurf einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen X. Begründung zu Änderungen des Umwandlungsrechts XI. Begründung zu Änderungen des Mitbestimmungsrechts XII. Begründung zur Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch
I. Einführung in das Konzept der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen II. Eckpunkte des vorliegenden Entwurfs III. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit gebundenem Vermögen [mit Änderungen des HGB und FamFG] IV. Änderungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG) V. Änderungen des Mitbestimmungsrechts VI. Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) VII. Steuergesetzänderungen VIII. Leitsätze zur steuerlichen Behandlung der GmgV IX. Begründung zum Entwurf einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen X. Begründung zu Änderungen des Umwandlungsrechts XI. Begründung zu Änderungen des Mitbestimmungsrechts XII. Begründung zur Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch
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