Mit dem AMHE-Sterbehilfegesetz unterbreiten die Verfasserinnen und Verfasser einen Vorschlag für ein modernes Sterbehilferecht, das einer pluralen Gesellschaft gerecht wird. Der Gesetzentwurf verfolgt einen integrativen Ansatz, der das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 26.2.2020 anerkannte Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit dem Postulat effektiver Suizidprävention verbindet. Der Regelungsvorschlag beschränkt sich nicht auf die geschäftsmäßige Suizidförderung, versteht sich also nicht als ein schlichtes "Reparaturgesetz" für den für nichtig erklärten § 217 StGB. Er zielt vielmehr…mehr
Mit dem AMHE-Sterbehilfegesetz unterbreiten die Verfasserinnen und Verfasser einen Vorschlag für ein modernes Sterbehilferecht, das einer pluralen Gesellschaft gerecht wird. Der Gesetzentwurf verfolgt einen integrativen Ansatz, der das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 26.2.2020 anerkannte Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit dem Postulat effektiver Suizidprävention verbindet. Der Regelungsvorschlag beschränkt sich nicht auf die geschäftsmäßige Suizidförderung, versteht sich also nicht als ein schlichtes "Reparaturgesetz" für den für nichtig erklärten § 217 StGB. Er zielt vielmehr auf eine umfassende und zugleich kohärente Regelung der Selbstbestimmung am Lebensende ab. Ausgehend von der Freiverantwortlichkeit der individuellen Entscheidung werden Regelungen zum Behandlungsverzicht und zur Behandlungsbegrenzung, zum Suizid sowie zur aktiven und indirekten Sterbehilfe vorgestellt. Gleichzeitig ist der Gesetzentwurf auf eine Stärkung der Suizidprävention ausgerichtet.
Carina Dorneck (Von (Autor)) Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg; Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München; 2013-15 Geschäftsführerin des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Augsburg; 2015-23 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Interdisziplinäres Masterstudium Medizin - Ethik - Recht; 2017 Promotion und 2023 Habilitation (Halle-Wittenberg); Lehrstuhlvertretung der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Universität Leipzig. Ulrich M. Gassner (Von (Autor)) ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg; seit 2005 Dozent am Munich Intellectual Property Center (MIPLC). Jens Kersten (Von (Autor)) ist Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Josef Franz Lindner (Von (Autor)) ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Augsburg. Kim Philip Linoh (Von (Autor)) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Henning Lorenz (Von (Autor)) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Henning Rosenau (Von (Autor)) is Professor of Criminal Law, Criminal Procedure Law and Medical Law at Martin Luther University Halle-Wittenberg. Birgit Schmidt am Busch (Von (Autor)) ist Außerplanmäßige Professorin am Institut für Politik und Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
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