Die Strafzumessung deutscher Gerichte wurde massenstatistisch zuletzt umfassend von Exner 1931 untersucht. Ziel dieses Untersuchungsansatzes ist es, die Strafzumessungspraxis und gesetzlichen Strafdrohungen bei Delikten mit gleichem Strafrahmen zu vergleichen. Dabei feststellbare Differenzen lassen sich fast durchweg mittels statistisch nachweisbarer Besonderheiten erklären, so daß insgesamt das Bild einer nachvollziehbaren Strafzumessungspraxis vermittelt wird. Als Ergebnis der Untersuchung läßt sich schließlich dem vom BGH hervorgehobenen "Regelfall" ein Regelstrafmaß zuordnen, das als überregionaler Maßstab für die Strafzumessung dienen und zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen beitragen kann.
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