Zum Werk
Johann Wolfgang von Goethe stammte aus einer Juristenfamilie. Eine erste, gründliche Einführung in die Grundbegriffe des Rechts vermittelte ihm bereits der Vater. Goethe studierte Rechtswissenschaft, nach Abschluss der Ausbildung absolvierte er die übliche Gerichtspraxis. Sodann wurde er als Rechtsanwalt in Frankfurt tätig. Allein diese wenigen biografischen Hinweise belegen ein Naheverhältnis Goethes zum Recht. Eine systematische Bearbeitung des Themas (vergleichbar etwa mit Goethes Beziehung zu den Naturwissenschaften) fehlt gleichwohl.
Der Unternehmensrechtsprofessor, Anwalt und Goethe-Kenner Friedrich Harrer plädiert in diesem Buch für eine Neuorientierung. "Goethe und das Recht" ist nicht nur ein Betätigungsfeld für literaturinteressierte Juristinnen und Juristen. Dass die Beschäftigung des Dichters mit dem Recht interessante Einsichten in das Werk eröffnet, zeigt sich etwa in Götz von Berlichingen, Reineke Fuchs, Hermann und Dorothea und im 4. Akt des Faust II. Neu ist jedoch Harrers These, dass man sich mit dem Recht beschäftigen muss, um Goethes Dichtung vollständig zu durchdringen.
Johann Wolfgang von Goethe stammte aus einer Juristenfamilie. Eine erste, gründliche Einführung in die Grundbegriffe des Rechts vermittelte ihm bereits der Vater. Goethe studierte Rechtswissenschaft, nach Abschluss der Ausbildung absolvierte er die übliche Gerichtspraxis. Sodann wurde er als Rechtsanwalt in Frankfurt tätig. Allein diese wenigen biografischen Hinweise belegen ein Naheverhältnis Goethes zum Recht. Eine systematische Bearbeitung des Themas (vergleichbar etwa mit Goethes Beziehung zu den Naturwissenschaften) fehlt gleichwohl.
Der Unternehmensrechtsprofessor, Anwalt und Goethe-Kenner Friedrich Harrer plädiert in diesem Buch für eine Neuorientierung. "Goethe und das Recht" ist nicht nur ein Betätigungsfeld für literaturinteressierte Juristinnen und Juristen. Dass die Beschäftigung des Dichters mit dem Recht interessante Einsichten in das Werk eröffnet, zeigt sich etwa in Götz von Berlichingen, Reineke Fuchs, Hermann und Dorothea und im 4. Akt des Faust II. Neu ist jedoch Harrers These, dass man sich mit dem Recht beschäftigen muss, um Goethes Dichtung vollständig zu durchdringen.
Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
Rezensent Daniel Damler lernt nichts Neues mit dem Buch von Friedrich Harrer. Der Autor verkündet vollmundig eine neue Sicht auf Goethes Werk durch die juristische Brille. Allein, was er vorlegt, ist laut Damler kaum der Rede wert. Fast ohne biografische Details, dafür mit Begriffen und Erläuterungen aus älteren Publikationen zur Rechtsgeschichte versucht sich der Autor an Werken wie dem "Götz" oder "Reineke Fuchs". Der Ertrag geht nicht darüber hinaus, was sich jeder auch ohne das Buch erschließen kann, so Damler. Andere Behauptungen, etwa zu Goethes Beschäftigung mit frühgriechischem Recht, scheinen Damler im Buch unstimmig bzw. lückenhaft dargelegt.
© Perlentaucher Medien GmbH
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