GBV ohne Anlagen: Die Grundbuchverfügung (GBV) ist eine Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Anwendung und praktischen Umsetzung der Grundbuchordnung (GBO) in Deutschland. Sie richtet sich insbesondere an Grundbuchämter und Notare und enthält detaillierte Regelungen zur Anlage, Führung und Gestaltung des Grundbuchs, einschließlich der Eintragungen von Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen. Die GBV legt fest, wie Grundstücke, Eigentümer, Dienstbarkeiten oder Vormerkungen im Grundbuch korrekt zu bezeichnen und einzutragen sind. Zudem enthält sie Vorgaben zur elektronischen Grundbuchführung, was insbesondere im Rahmen der Digitalisierung der Justiz eine wachsende Rolle spielt. Ziel der Grundbuchverfügung ist es, eine einheitliche, nachvollziehbare und rechtssichere Verwaltung des Grundbuchs in ganz Deutschland sicherzustellen.
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