Die nationalsozialistische Katastrophe hat die Grundfragen der Rechtsphilosophie ins Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt. In den Anfangsjahren der Bundesrepublik wurden die Naturrechtslehren in Erinnerung gerufen. Da sie aber in verschiedenen weltanschaulich bedingten Varianten auftraten, sahen sich Rechtspositivisten und Relativisten erneut bestätigt. Das Dilemma schien ausweglos. Doch seit den sechziger Jahren hat sich ein Paradigmenwechsel vollzogen, der die Zusammenhänge von Recht und Gerechtigkeit begreiflich machte. Maßgeblichen Anteil daran hatte Martin Kriele mit seiner Kritik des Relativismus (Kriterien der Gerechtigkeit 1963), seiner Kritik der positivistischen Methodenlehre (Theorie der Rechtsgewinnung, 2. Aufl. 1976) und seiner Darlegung der geschichtlichen Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaats (Einführung in die Staatslehre, 5. Aufl. 1994) - Werke, die auch in zahlreichen Übersetzungen Verbreitung über die Welt gefunden haben.
Seine Erörterungen der rechtsphilosophischen Grundprobleme haben seither größte Beachtung gefunden und lebhafte Diskussionen ausgelöst. Ihre Kenntnis gehört zur Grundausstattung jedes guten Juristen, aber auch eines jeden philosophisch, gesellschaftswissenschaftlich und politisch Interessierten. Der vorliegende Band faßt die wichtigsten von ihnen - z. T. in gekürzter und neuerarbeiteter Fassung - zusammen.hspace*0mm
Seine Erörterungen der rechtsphilosophischen Grundprobleme haben seither größte Beachtung gefunden und lebhafte Diskussionen ausgelöst. Ihre Kenntnis gehört zur Grundausstattung jedes guten Juristen, aber auch eines jeden philosophisch, gesellschaftswissenschaftlich und politisch Interessierten. Der vorliegende Band faßt die wichtigsten von ihnen - z. T. in gekürzter und neuerarbeiteter Fassung - zusammen.hspace*0mm
Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
Das Recht, so Martin Krieles mit großer Entschiedenheit verfochtener Grundgedanke, lässt sich mit utilitaristischen Argumenten niemals so begründen, dass es auf diese Grundlage dann mit den anthropologischen Wahrnehmungen von Recht und Unrecht in Gestalt des "praktischen Alltagswissens" vereinbar wäre. Dass mächtige Mehrheiten Rücksicht nehmen auf machtlose Minderheiten sei niemals anders denn durch den Bezug auf einen Begriff der "Menschenwürde" zu erklären und zu fordern. Dieser Begriff aber, der einen natürlichen "Adel" des Menschen unterstelle, ist und bleibt, so Krieles These, mit Notwendigkeit ein religiöser. Da er die Religiosität des Menschen als Grundtatsache voraussetzt, gelangt der Autor zu einem "freundlichen Aquarell" - so der Rezensent Michael Pawlik - der gegenwärtigen und zukünftigen Verhältnisse. Das könne man freilich auch anders sehen, hält der grundsätzlich sehr freundlich gesonnene Pawlik dagegen und verweist auf die "Grenzbereiche des "entstehenden und des vergehenden Lebens", in denen er die Menschenwürde derzeit in Frage gestellt sieht.
© Perlentaucher Medien GmbH
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