Die vorliegende Arbeit behandelt die Haftung von Führungspersonal gegenüber dem eigenen Unternehmen. Sie vergleicht die einschlägigen Regeln im deutschen, englischen und französischen Recht. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass trotz unterschiedlicher dogmatischer Ansätze im Ergebnis weitgehende Übereinstimmungen existieren. Sie plädiert für eine gesamteuropäische Regelung der Managerhaftung und dient hierfür als mögliche Arbeitsgrundlage.
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