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Erscheint vorauss. April 2025
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Das Werk bietet eine fundierte Analyse der Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Vorständen in Krisenzeiten. Es berücksichtigt umfassend die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis, insbesondere die Änderungen durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) und das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen (KonInAnpG). Diese Neuerungen betreffen unter anderem die Legaldefinition der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowie Drittsicherheiten im Insolvenzplanverfahren.

Produktbeschreibung
Das Werk bietet eine fundierte Analyse der Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Vorständen in Krisenzeiten. Es berücksichtigt umfassend die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis, insbesondere die Änderungen durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) und das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen (KonInAnpG). Diese Neuerungen betreffen unter anderem die Legaldefinition der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowie Drittsicherheiten im Insolvenzplanverfahren.
Autorenporträt
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann lehrt an der FOM Hochschule Essen Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht. Er ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht- und Sanierungsrecht sowie Steuerrecht. Als Gastdozent unterrichtet er an der Bundesfinanzakademie und als Lehrbeauftragter an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Außerdem ist er Vizepräsident des RIFAM Rhein-Ruhr-Instituts für angewandte Mittelstandsforschung e.V. und Mitglied des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs. Durch zahlreiche Publikationen und Vorträge ist er bestens ausgewiesen.
Rezensionen
"Kaufen, lesen und danach handeln - ein Glücksgriff für jeden Geschäftsleiter, aber zugleich auch ein Kontrollsystem für Insolvenzverwalter, bei Eintritt der Insolvenz pflichtwidriges Handeln systematisch zu prüfen. Insoweit dual-use, was will man mehr..." (Prof. Dr. Hans Haarmeyer zur Vorauflage, in: ZInsO 28/2022)