Die Arbeit geht der Frage nach, ob und welche Vereinbarungen in Handelsvertreterverträgen nicht unter Art. 101 AEUV fallen (sog. Handelsvertreterprivileg). Gegenstand ist somit die nach wie vor aktuelle Diskussion zur dogmatischen Anknüpfung, den Voraussetzungen und der Reichweite der Privilegierung. Unter genauer Betrachtung der relevanten Vorschriften wird ein detailliertes Konzept zur kartellrechtlichen Beurteilung von Handelsvertreterverträgen entwickelt, das im Einklang mit der einschlägigen (Unions-)Rechtsprechung und den Vertikal-Leitlinien der EU-Kommission steht. Dabei wird deutlich, worauf es bei der Einordnung eines Absatzmittlers als echter Handelsvertreter wirklich ankommt und es ergeben sich klare Abgrenzungshilfen für die Praxis. Gleichzeitig wird aufgezeigt, dass Mehrfirmenvertreter, Handelsvertreter mit Doppelprägung und Online-Handelsplattformen als echte Handelsvertreter zu qualifizieren sein können und dann unter das Handelsvertreterprivileg fallen.
»Insofern kann dem Buch von Müller nur gewünscht werden, dass dies eine breite Verwendung findet. Jeder Praktiker, der sich mit dem Handelsvertreterprivileg im EU-Kartellrecht zu befassen hat, findet auf seine Fragen im Buch von Müller eine Antwort. Das Buch ist daher uneingeschränkt zu empfehlen und findet hoffentlich nicht nur eine weite Verbreitung, sondern eine umso größere Aufmerksamkeit. Es ist Müller zu wünschen.« Prof. Dr. Eckhard Flohr, in: Zeitschrift für Vertriebsrecht, 5/2023







