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Der Normalfall des Urheberrechts ist die Ausschließlichkeit. Grundsätzlich ist die Nutzung von Werken verboten, außer der Urheber erlaubt sie. Es liegt deshalb am Nutzer, eine Erlaubnis einzuholen. In jüngerer Zeit lassen sich allerdings Tendenzen feststellen, die von diesem Grundsatz abweichen. Nutzungen sind demnach erlaubt, außer der Urheber verbietet sie. Urheber tragen folglich die Last, Nutzungen aktiv zu untersagen. Darius Rostam untersucht Anwendungsfälle solcher Handlungslasten des Urhebers, legt ihre Grundstruktur offen und entwickelt eine kontextneutrale Dogmatik der Rechtsfigur der…mehr

Produktbeschreibung
Der Normalfall des Urheberrechts ist die Ausschließlichkeit. Grundsätzlich ist die Nutzung von Werken verboten, außer der Urheber erlaubt sie. Es liegt deshalb am Nutzer, eine Erlaubnis einzuholen. In jüngerer Zeit lassen sich allerdings Tendenzen feststellen, die von diesem Grundsatz abweichen. Nutzungen sind demnach erlaubt, außer der Urheber verbietet sie. Urheber tragen folglich die Last, Nutzungen aktiv zu untersagen. Darius Rostam untersucht Anwendungsfälle solcher Handlungslasten des Urhebers, legt ihre Grundstruktur offen und entwickelt eine kontextneutrale Dogmatik der Rechtsfigur der Handlungslast im Urheberrecht. Unter Zuhilfenahme der ökonomischen Analyse des Rechts und Methoden einer soziologischen Jurisprudenz ergibt sich ein allgemeiner Maßstab für die Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit von Handlungslasten des Urhebers.
Autorenporträt
Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School, Hamburg, und der Santa Clara University School of Law; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; LL.M.-Studium an der New York University School of Law; 2024 Promotion (Trier); Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School, Hamburg.