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Bereits seit den 1960er Jahren wird versucht, das Recht des unlauteren Wettbewerbs in Europa zu harmonisieren. Dass dies bis heute nicht gelungen ist, zeigt, um welch schwieriges Unterfangen es sich handelt. Man ist sich uneins über die zu wählende Regelungssystematik und darüber, wie der Verbraucherschutz zu berücksichtigen ist. Die Arbeit zeigt anhand der Richtlinie 97/55/EG zur vergleichenden Werbung, dass Richtlinien insgesamt ungeeignet sind, das Wettbewerbsrecht in Teilbereichen anzugleichen und so im Ganzen schrittweise zu harmonisieren. Diesem spezifischen Ansatz ist ein breiter Ansatz…mehr

Produktbeschreibung
Bereits seit den 1960er Jahren wird versucht, das Recht des unlauteren Wettbewerbs in Europa zu harmonisieren. Dass dies bis heute nicht gelungen ist, zeigt, um welch schwieriges Unterfangen es sich handelt. Man ist sich uneins über die zu wählende Regelungssystematik und darüber, wie der Verbraucherschutz zu berücksichtigen ist. Die Arbeit zeigt anhand der Richtlinie 97/55/EG zur vergleichenden Werbung, dass Richtlinien insgesamt ungeeignet sind, das Wettbewerbsrecht in Teilbereichen anzugleichen und so im Ganzen schrittweise zu harmonisieren. Diesem spezifischen Ansatz ist ein breiter Ansatz mit wettbewerbsrechtlicher Generalklausel vorzuziehen. Zudem offenbart die Arbeit, dass die Richtlinie auch ihr zweites Ziel, das Recht der vergleichenden Werbung zu liberalisieren, nicht erreicht.
Autorenporträt
Die Autorin: Andrea Heister, geboren 1975 in Würzburg, studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaften. Nach der Ersten juristischen Staatsprüfung trat sie 1999 in den Referendardienst beim Oberlandesgericht München ein und legte 2001 die Zweite juristische Staatsprüfung ab. Im Jahr 2002 war sie am Lehrstuhl für Zivilrecht VIII Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht, insbesondere Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht der Universität Bayreuth als Wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Seit 2003 ist die Verfasserin Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I.