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Die in den vergangenen Jahren geführte Debatte über die Einführung einer Rechtsgrundlage für Unternehmen mit Vermögensbindung zeigt, dass ein praktisches Bedürfnis besteht, welches die bisher zur Verfügung stehenden Gestaltungsoptionen nicht abdecken, weshalb es einer Reform bedarf. Auf die Umsetzungsmöglichkeiten hat die Bewertung der Zulässigkeit unabänderlicher Satzungsbestimmungen maßgeblichen Einfluss, weshalb die Untersuchung sich eben dieser Frage widmet und aufzeigt, dass Ewigkeitsbindungen mit den Grundsätzen der Souveränität, Mündigkeit und Verantwortlichkeit der Rechtsteilnehmer…mehr

Produktbeschreibung
Die in den vergangenen Jahren geführte Debatte über die Einführung einer Rechtsgrundlage für Unternehmen mit Vermögensbindung zeigt, dass ein praktisches Bedürfnis besteht, welches die bisher zur Verfügung stehenden Gestaltungsoptionen nicht abdecken, weshalb es einer Reform bedarf. Auf die Umsetzungsmöglichkeiten hat die Bewertung der Zulässigkeit unabänderlicher Satzungsbestimmungen maßgeblichen Einfluss, weshalb die Untersuchung sich eben dieser Frage widmet und aufzeigt, dass Ewigkeitsbindungen mit den Grundsätzen der Souveränität, Mündigkeit und Verantwortlichkeit der Rechtsteilnehmer sowie dem Unionsrecht unvereinbar sind. In der Folge unterbreitet die Arbeit einen Gestaltungsvorschlag, der eine rechtssichere und langfristige Vermögensbindung ermöglicht, dabei aber in der Bindungsintensität hinter einer ewigen Vermögensbindung zurückbleibt, um die sich aus dem einfachen Recht und dem Unionsrecht ergebenden Zulässigkeitsgrenzen nicht zu überschreiten.
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Autorenporträt
Laura Sophie Lehmann studierte von 2016 bis 2021 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung war sie promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Berlin tätig und Promotionsstipendiatin bei der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. Seit August 2024 absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst beim Kammergericht Berlin.