Die Medienlandschaft hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Während traditionelle Medien wie Fernsehen, Print und Radio lange die dominierenden Informations- und Werbequellen waren, haben soziale Netzwerke wie Instagram diese Rolle zunehmend übernommen. Im Zentrum dieses Wandels stehen Influencer. Die Arbeit befasst sich mit der werberechtlichen Einordnung des Influencings. Die Verfasserin arbeitet heraus, in welchen Fällen Influencer ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen und wie diese Pflicht zur Werbekennzeichnung konkret umgesetzt werden sollte. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Frage nach der Kennzeichnungspflicht bei »selbstgekauften« Produkten. Insgesamt erfolgt eine kritische Analyse der bisher in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH.
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