Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, wie in den privatisierten und liberalisierten Telekommunikationsmärkten eine flächendeckende Grundversorgung sichergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang wird das im Telekommunikationsgesetz zu diesem Zwecke vorgesehene Universaldienstsystem aus verfassungsrechtlicher Perspektive beleuchtet. Einen Schwerpunkt der Erörterungen bildet die Analyse des Infrastrukturgewährleistungsauftrages (Art. 87 f Abs. 1 GG), der im Rahmen der Postreform II Eingang in das Grundgesetz gefunden hat. Daneben setzt sich der Verfasser eingehend mit den Grundrechten der Telekommunikationsunternehmen und der Finanzverfassung des Grundgesetzes als Prüfungsmaßstäbe für infrastruktursichernde regulatorische Maßnahmen auseinander.
Der Verfasser kommt unter anderem zu dem Ergebnis, daß das in § 21 TKG vorgesehene Finanzierungsmodell »Universaldienstabgabe« gegen die Finanzverfassung des Grundgesetzes und gegen Grundrechte der betroffenen Unternehmen verstößt.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Der Verfasser kommt unter anderem zu dem Ergebnis, daß das in § 21 TKG vorgesehene Finanzierungsmodell »Universaldienstabgabe« gegen die Finanzverfassung des Grundgesetzes und gegen Grundrechte der betroffenen Unternehmen verstößt.
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"Die Untersuchung von Cannive ergänzt die bereits vorliegenden Untersuchungen im Bereich des staatlichen Infrastruktursicherungsauftrages nach Art. 87f. GG [...]. Die Arbeit wird die Diskussion über Inhalt und Grenzen des Universaldienstregimes wesentlich bereichern. Sie wird zweifelsfrei ihre Spuren in der Wissenschaft hinterlassen." Professor Hubertus Gersdorf, in: Telekommunikations- & Medienrecht, 1/2002







