Plattformbetreiber haben vielfältige Möglichkeiten und Anreize, Wettbewerb und Innovationen in ihrem Ökosystem zu fördern oder zu beschränken. Häufig wirken Verhaltensweisen wettbewerblich ambivalent. Die zentrale rechtliche Herausforderung ist einerseits, wettbewerbsschädliche Facetten eines Verhaltens maßvoll und einzelfallgerecht zu adressieren. Andererseits steht die einzelfallgerechte Intervention in einem Spannungsverhältnis zur Durchsetzungskraft. Am Beispiel der datenbasierten Selbstbegünstigung untersucht die Arbeit, ob und inwieweit die allgemeine kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht, die besondere kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht und die Digitalmarktregulierung dieses Spannungsverhältnis zielführend auflösen.
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