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Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt im Verlaufe unterschiedlicher staatlicher Verfahren als Teil eines gestreckten Sachverhalts Insiderinformationen entstehen können. Darauf aufbauend wird erläutert, ob und wie lange ein Aufschub der Ad-hoc-Veröffentlichung dieser Insiderinformationen in Betracht kommt. Im Einzelnen werden dabei Zivilprozesse, Kartellverfahren, Enforcement-Verfahren und Strafverfahren betrachtet. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt darauf, Leitlinien zur Rechtsanwendung in Bezug auf die einzelnen Zwischenschritte zu erarbeiten, mittels derer die…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt im Verlaufe unterschiedlicher staatlicher Verfahren als Teil eines gestreckten Sachverhalts Insiderinformationen entstehen können. Darauf aufbauend wird erläutert, ob und wie lange ein Aufschub der Ad-hoc-Veröffentlichung dieser Insiderinformationen in Betracht kommt. Im Einzelnen werden dabei Zivilprozesse, Kartellverfahren, Enforcement-Verfahren und Strafverfahren betrachtet. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt darauf, Leitlinien zur Rechtsanwendung in Bezug auf die einzelnen Zwischenschritte zu erarbeiten, mittels derer die Bewertung im Einzelfall erleichtert werden soll. Darüber hinaus werden Vergleiche zwischen den Bewertungen der einzelnen Verfahrensarten angestellt, deren Ergebnisse am Ende der Arbeit in Form gemeinsamer Leitlinien als Hilfe zur Rechtsanwendung auf weitere, noch unbehandelte staatliche Verfahren herausgestellt werden.
Autorenporträt
Benjamin Wolter studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Nach der Ersten Juristischen Prüfung im Jahr 2019 arbeitete er promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der dortigen Professur für Bürgerliches Recht, Wirtschafs- und Sportrecht. Von 2022 bis 2023 absolvierte er einen Master of Laws (LL.M.) am King's College London mit Spezialisierung auf International Financial Law. Anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Seit Januar 2024 ist er als Rechtsreferendar beim LG Darmstadt tätig. Die Promotion erfolgte im April 2025.