Die Insolvenzordnung (InsO) ist das zentrale Gesetz zur Regelung von Insolvenzverfahren in Deutschland. Sie dient dazu, zahlungsunfähige oder überschuldete Schuldner geordnet abzuwickeln, die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen und eine mögliche Sanierung oder Restrukturierung von Unternehmen zu ermöglichen. Die InsO regelt den Ablauf des Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung über die Eröffnung bis hin zur Verteilung der Insolvenzmasse. Außerdem enthält sie Bestimmungen zu Restschuldbefreiung, Insolvenzplanverfahren und den Pflichten von Schuldnern und Insolvenzverwaltern.
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