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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Konzentration der Internationalen Zuständigkeit nach der EuGVVO bei der Verletzung mehrerer Teile eines europäischen Patents auch am Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gerechtfertigt ist. Im Zuge einer umfassenden Analyse der Rechtsprechung des EuGH erarbeitet der Autor Leitlinien für die Auslegung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO am Ort der Herstellung der Erzeugnisse für alle Verletzungsklagen hinsichtlich aller Teile europäischer Verfahrenspatente (im…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Konzentration der Internationalen Zuständigkeit nach der EuGVVO bei der Verletzung mehrerer Teile eines europäischen Patents auch am Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gerechtfertigt ist. Im Zuge einer umfassenden Analyse der Rechtsprechung des EuGH erarbeitet der Autor Leitlinien für die Auslegung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO am Ort der Herstellung der Erzeugnisse für alle Verletzungsklagen hinsichtlich aller Teile europäischer Verfahrenspatente (im Gegensatz zu Erzeugnispatenten) begründet sein kann. Die anschließende umfassende Auseinandersetzung mit der Auswirkung des Nichtigkeitseinwands im Patentverletzungsprozess ergibt, dass das Verletzungsgericht seine Zuständigkeit nicht verliert, sondern über die Nichtigkeit des Klagepatents als Vorfrage mit Wirkung inter partes entscheiden kann.
Autorenporträt
Der Autor: Sascha Reichardt, geboren 1971 in Traben-Trarbach, studierte Rechtswissenschaft in Trier und Lausanne (Schweiz) mit den Schwerpunkten Europarecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und in der Rechtsabteilung eines großen deutschen Chemiekonzerns tätig.