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Interne Untersuchungen dienen der Aufklärung von Rechtsverstößen und tragen damit zur Normdurchsetzung bei. Dabei stehen dem Betriebsrat regelmäßig Mitbestimmungs- und Unterrichtungsrechte zum Schutz der Belegschaft zu. Richtet sich eine interne Untersuchung jedoch gegen Betriebsratsmitglieder, entsteht ein Spannungsfeld zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an der Durchführung der internen Untersuchung, dem Interesse der Allgemeinheit an der Normdurchsetzung und dem Interesse der Belegschaft an der Betriebsratsbeteiligung. Hinzu kommen die Interessen der betroffenen Betriebsratsmitglieder,…mehr

Produktbeschreibung
Interne Untersuchungen dienen der Aufklärung von Rechtsverstößen und tragen damit zur Normdurchsetzung bei. Dabei stehen dem Betriebsrat regelmäßig Mitbestimmungs- und Unterrichtungsrechte zum Schutz der Belegschaft zu. Richtet sich eine interne Untersuchung jedoch gegen Betriebsratsmitglieder, entsteht ein Spannungsfeld zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an der Durchführung der internen Untersuchung, dem Interesse der Allgemeinheit an der Normdurchsetzung und dem Interesse der Belegschaft an der Betriebsratsbeteiligung. Hinzu kommen die Interessen der betroffenen Betriebsratsmitglieder, die einerseits »Objekt« der internen Untersuchung sind, andererseits jedoch Einfluss auf die Untersuchung nehmen können. Die Arbeit geht diesem Spannungsfeld nach, erörtert den Einfluss des öffentlichen Normdurchsetzungsinteresses auf den Umfang der Betriebsratsbeteiligung und entwickelt Lösungsansätze, wie die konfligierenden Interessen bestmöglich in Ausgleich gebracht werden können.
Autorenporträt
Felix Norbury studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung absolvierte er das Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht München. Im Anschluss verfasste er seine Dissertation unter Betreuung von Professor Dr. Richard Giesen, bei dem er promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) in München tätig war. Seit November 2024 ist er als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I tätig. Im April 2025 wurde er an das Bundesverfassungsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet.