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Insbesondere in Zeiten des "Shareholder Activism" verlangt Corporate Governance über die persönliche Kommunikation des Vorstands mit ausgesuchten Investoren hinaus auch einen vertraulichen Investorendialog des Aufsichtsrats. Während die Leitungs- und Geschäftsführungskompetenzen des Vorstands die kommunikativen Maßnahmen des Vorsitzenden und weiterer Vorstandsmitglieder legitimieren, ist die Kommunikationskompetenz des Aufsichtsrats nicht gleichermaßen augenscheinlich, ist der Aufsichtsrat doch nach seiner ursprünglichen Ausgestaltung ein Überwachungs- und Beratungsorgan. Unter…mehr

Produktbeschreibung
Insbesondere in Zeiten des "Shareholder Activism" verlangt Corporate Governance über die persönliche Kommunikation des Vorstands mit ausgesuchten Investoren hinaus auch einen vertraulichen Investorendialog des Aufsichtsrats. Während die Leitungs- und Geschäftsführungskompetenzen des Vorstands die kommunikativen Maßnahmen des Vorsitzenden und weiterer Vorstandsmitglieder legitimieren, ist die Kommunikationskompetenz des Aufsichtsrats nicht gleichermaßen augenscheinlich, ist der Aufsichtsrat doch nach seiner ursprünglichen Ausgestaltung ein Überwachungs- und Beratungsorgan. Unter Berücksichtigung sowohl der angloamerikanischen Usancen als auch der in den letzten Jahrzehnten vollzogenen Aufwertung des rechtlichen Konstrukts des Aufsichtsrats ist eine Annexkompetenz - abgeleitet von seinen Sachkompetenzen - zur persönlichen Kommunikation mit Investoren anzuerkennen. Organadäquat ist die Wahrnehmung der Dialoge durch den Vorsitzenden, wobei sich Grenzen aus der organimmanenten Zuständigkeitsverteilung, aktien- und kapitalmarktrechtlichen Prinzipien und der Wahrung eines einheitlichen Unternehmensauftritts ergeben.
Autorenporträt
Jana Landsittel studierte von 2012 bis 2017 Rechtwissenschaften mit Schwerpunkt im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und legte dort im Januar 2017 die Erste juristische Prüfung ab. Während des Studiums und zu Beginn der Promotion war sie am Institut für Wirtschaftsrecht als studentische und wissenschaftliche Hilfskraft für Herrn Prof. Dr. Uwe Blaurock tätig. Seit November 2018 ist Jana Landsittel Referendarin am Landgericht Frankfurt am Main und arbeitet daneben als wissenschaftliche Mitarbeiterin in den Bereichen Gesellschafts- und Insolvenzrecht in einer internationalen Sozietät in Frankfurt am Main.