Die Jugendhilfeplanung sieht sich in der Verantwortung, einen inklusiven Weg einzuschlagen. Auch im Hinblick auf eine chancengerechte und zukunftsorientierte Gesellschaft in politisch herausfordernden Zeiten bedarf es fachlicherseits einer bewussten Auseinandersetzung mit innovativen Konzepten. Unter Berücksichtigung des Inklusionsgedankens hat die Jugendhilfeplanung die Möglichkeit, gesellschaftliche Teilhabe und die Qualität diverser Angebote zu fördern. Hierfür kann nicht nur das SGB VIII ein Richtungsweiser darstellen, sondern ebenso die Netzwerkorientierung von Bedeutung sein.
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