Darf man das Jugendstrafrecht auf erwachsen gewordene (mutmaßliche) Jugendstraftäter oder heranwachsende Straftäter anwenden? Ist Jugendstrafrecht Erziehungsstrafrecht, und darf man Erwachsene erziehen? Dieses Werk setzt sich im Rahmen einer Verfassungsmäßigkeitsprüfung der Anwendung von Jugendstrafrecht auf Erwachsene mit diesen Fragen auseinander. Es geht dabei auf den jugendstrafrechtlichen Erziehungsbegriff, das Erziehungsrecht des Staates und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Erwachsenen ein. Schließlich wird als Konsequenz ein Änderungsvorschlag aufgezeigt.
Darf man das Jugendstrafrecht auf erwachsen gewordene (mutmaßliche) Jugendstraftäter oder heranwachsende Straftäter anwenden? Ist Jugendstrafrecht Erziehungsstrafrecht, und darf man Erwachsene erziehen? Dieses Werk setzt sich im Rahmen einer Verfassungsmäßigkeitsprüfung der Anwendung von Jugendstrafrecht auf Erwachsene mit diesen Fragen auseinander. Es geht dabei auf den jugendstrafrechtlichen Erziehungsbegriff, das Erziehungsrecht des Staates und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Erwachsenen ein. Schließlich wird als Konsequenz ein Änderungsvorschlag aufgezeigt.
Der Autor: Hannes Budelmann wurde 1977 in Braunschweig geboren. Von 1998 bis 2003 studierte er Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin, an der er auch 2003/2004 seine Dissertation schrieb. Seit Anfang 2005 ist er Rechtsreferendar in Berlin.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Jugendstrafrecht als Erziehungsstrafrecht - Generelle Verfassungswidrigkeit des erzieherischen Jugendstrafrechts in Hinblick auf Personen im Erwachsenenalter - Verfassungswidrigkeit der Vorschriften des erzieherischen Jugendgerichtsgesetzes gegenüber Erwachsenen im Einzelnen - Konsequenzen.
Aus dem Inhalt: Jugendstrafrecht als Erziehungsstrafrecht - Generelle Verfassungswidrigkeit des erzieherischen Jugendstrafrechts in Hinblick auf Personen im Erwachsenenalter - Verfassungswidrigkeit der Vorschriften des erzieherischen Jugendgerichtsgesetzes gegenüber Erwachsenen im Einzelnen - Konsequenzen.
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