In den letzten Jahren standen immer wieder hochbetagte Angeklagte vor deutschen Gerichten, die sich für ihre Tätigkeit in Konzentrationslagern verantworten mussten. Nicht zuletzt in diesen Verfahren wurde deutlich, dass das Jugendstrafrecht in der Auseinandersetzung mit Systemkriminalität besondere Fragen aufwirft: Wie lässt sich der erzieherische Leitgedanke des JGG mit der Schwere der begangenen Verbrechen vereinbaren?
Die vorliegende Studie beleuchtet in einer dogmatischen Analyse für den Zeitraum nach 1945 in (West-)Deutschland die Rechtsetzung mit Blick auf jugendspezifische Regelungen und analysiert anhand ausgewählter Urteile die Rechtsprechung zu jugendlichen und heranwachsenden NS- und DDR-Täter:innen. Im Zentrum steht die Frage, ob das Jugendstrafrecht bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Systemtaten eine besondere Funktion eingenommen hat und ob es den Gerichten gelungen ist, eine Balance herzustellen zwischen Resozialisierung, Sühne sowie dem Einfluss gesellschaftlicher und politischer Erwartungen auf die strafrechtliche Praxis.
Die vorliegende Studie beleuchtet in einer dogmatischen Analyse für den Zeitraum nach 1945 in (West-)Deutschland die Rechtsetzung mit Blick auf jugendspezifische Regelungen und analysiert anhand ausgewählter Urteile die Rechtsprechung zu jugendlichen und heranwachsenden NS- und DDR-Täter:innen. Im Zentrum steht die Frage, ob das Jugendstrafrecht bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Systemtaten eine besondere Funktion eingenommen hat und ob es den Gerichten gelungen ist, eine Balance herzustellen zwischen Resozialisierung, Sühne sowie dem Einfluss gesellschaftlicher und politischer Erwartungen auf die strafrechtliche Praxis.







