Das Justizgesetz Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) enthält landesspezifische Regelungen zur Organisation und Arbeitsweise der Justiz in NRW. Es regelt unter anderem die Zuständigkeiten der Gerichte, den Justizvollzug, den Opferschutz sowie den elektronischen Rechtsverkehr. Zudem enthält es Vorschriften zur Ausbildung und Berufsausübung von Justizbediensteten. Ziel des Gesetzes ist es, eine effiziente und bürgernahe Justizverwaltung sicherzustellen.
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