Das Buch bietet eine systematische Rekonstruktion des Aufbaus und Gedankengangs der Rechtsphilosophie Kants. Es legt ihre metaphysischen Grundlagen frei und folgt ihrer Ausdifferenzierung in Privatrecht, Staatsrecht und Völkerrecht. Besondere Aufmerksamkeit wird in systematischer Hinsicht dem Verhältnis von Recht und Moral, in historischer Hinsicht den Beziehungen Kants zu Hobbes, Locke und Rousseau gewidmet.
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Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension
Mit Kennerblick schätzt Rezensent Michael Stolleis Wolfgang Kerstings Studie als "schlüssige Rekonstruktion" kantischer Rechts- und Staatsphilosophie ein. Dabei - so erläutert Stolleis - gehe es Kersting weniger um historisch getreue Interpretation, als eher um philosophische Aktualisierung kantischen Denkens. Wo aber "Kant aufhört und Kersting anfängt", das sei laut Stolleis für "genaue Leser" immer noch gut erkennbar. Im weiteren erklärt der Rezensent Kerstings Vorgehen, das ihm offensichtlich plausibel und durchdacht erscheint: Zunächst befasst sich Kersting mit Kants privatrechtlichen Grundbegriffen - Stolleis lobt, dass er hierbei auch auf blinde Flecken Kants, zum Beispiel die Rechtlosigkeit von Frauen, Kindern und Gesinde, zu Sprechen kommt; darauf folgt die "sehr dicht" geschriebene Erörterung über das kantische Vertragsmodell, das den Zusammenschluss der Einzelnen zum Staat erklären soll; "abgerundet" werde das Ganze dann noch durch "zwei große Aufsätze", der eine über Fichtes Freiheitsauffassung, der andere über Konzeptionen von "Pflichten". Rezensent Stolleis ist sich wohl bewusst, dass einige Leser Kerstings vielleicht als zu "hermetisch" empfinden dürften; für diesen Fall empfiehlt er freundlicherweise den "klaren und kompakten" Aufsatz des Würzburger Rechtsphilosophen Horst Dreier "im Augustheft der 'Juristenzeitung'", das zweifellos auch jeder interessierte Laie parat haben dürfte.
© Perlentaucher Medien GmbH
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