Die Kapitalgesellschaft & Co. KG ist in Finnland im Gegensatz zu Deutschland bislang wenig verbreitet. Sie wird insbesondere auch für Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen verwendet. Zur Lösung der durch die Grundtypenvermischung verursachten Probleme können für das finnische Recht wertvolle Anregungen aus den deutschen Erfahrungen auf diesem Gebiet gezogen werden.
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