Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Im Rahmen von Kassen-Nachschauen werden immer häufiger Geschäftsräume ohne vorherige Ankündigung betreten, um - Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, - Testkäufe durchzuführen, - Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, - einen Kassensturz durchzuführen und - sofort Zugriff auf die Einzelaufzeichnungen der elektronischen Aufzeichnungssysteme und auf die abgesicherten Daten der TSE zu nehmen. Auch die seit dem 01.01.2020 ausgesetzte Meldepflicht für elektronische Kassensysteme wird ab dem 01.01.2025 technisch umsetzbar und wirft rechtliche sowie prozessuale Fragestellungen auf, die für die Mitteilung an das jeweilige Finanzamt relevant sind. Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer zentralen Herausforderung für Betreibende von Gastronomiebetrieben, um keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen zu müssen. So ist grundlegende Voraussetzung zur Vermeidung von Schätzungen, dass Kassen(systeme) von Beginn an rechtskonform eingerichtet sind. Lesen Sie in der Ausgabe u. a. wie Sie Aufzeichnungen über - Freigetränke, - Verderb, Schwund und Diebstahl oder - Trinkgelder führen und wie Bewirtungskostenrechnungen aussehen müssen. Erfahren Sie, was Prüfende der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Die aus der Feder des BMF stammenden FAQ und die aktuellen Anwendungserlasse und Technischen Richtlinien sind ebenso berücksichtigt wie die GoBD. Urteile der Finanzgerichtsbarkeit oder Ausführungen zu Notwendigkeit und Inhalten einer Verfahrensdokumentation runden das Werk ab. Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.
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