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Nach Inkrafttreten des Bundes-Klimaschutzgesetzes im Jahr 2019 hat das Berücksichtigungsgebot aus § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG besondere Aufmerksamkeit erlangt. Berücksichtigungsgebote mit der Schutzrichtung Klimaschutz sind jedoch keine Neuheit im einfachen Bundesrecht. Miriam Köhl stellt § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG in den Kontext weiterer klimaschützender Berücksichtigungsgebote und behandelt die Frage, was sie für den Klimaschutz leisten können. Dabei arbeitet sie zunächst die Normkategorie der klimaschützenden Berücksichtigungsgebote heraus, bevor neben § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG weitere…mehr

Produktbeschreibung
Nach Inkrafttreten des Bundes-Klimaschutzgesetzes im Jahr 2019 hat das Berücksichtigungsgebot aus § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG besondere Aufmerksamkeit erlangt. Berücksichtigungsgebote mit der Schutzrichtung Klimaschutz sind jedoch keine Neuheit im einfachen Bundesrecht. Miriam Köhl stellt § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG in den Kontext weiterer klimaschützender Berücksichtigungsgebote und behandelt die Frage, was sie für den Klimaschutz leisten können. Dabei arbeitet sie zunächst die Normkategorie der klimaschützenden Berücksichtigungsgebote heraus, bevor neben § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG weitere Berücksichtigungsgebote aus dem Bereich der Umweltprüfungen und der räumlichen Gesamtplanung vergleichend untersucht werden. Obwohl die Normen keine strikte Beachtung der Klimabelange fordern, kann ihnen eine erhebliche Bedeutung zukommen, indem sie Klimabelange in sämtliche Handlungsfelder integrieren und die Verwaltung zwingen, sich mit Klimaschutz auseinanderzusetzen. In der Rechtsprechung wurden bereitsvereinzelt Verstöße gegen § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bejaht. Eine Auswertung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zeigt jedoch, dass insbesondere die Potenziale der weiteren klimaschützenden Berücksichtigungsgebote noch nicht ausgeschöpft werden. Neben einer konsequenten Umsetzung durch Verwaltung und Gerichte hängt die Wirkungsweise der Berücksichtigungsgebote schließlich auch von der klimatischen Entwicklung selbst ab. Je weiter der Klimawandel voranschreitet, desto größere Bedeutung dürfte künftig auch den Berücksichtigungsgeboten zukommen.
Autorenporträt
Born in 1996; studied law at the University of Münster and the University of Poitiers; 2021 First State Examination in Law; research assistant at the Institute for Public Law at the University of Göttingen; 2025 Doctorate (Göttingen); legal clerkship in the district of the Higher Regional Court of Celle.