Das Buch untersucht die Bedeutung der königlichen Gerichtsbarkeit unter Ludwig dem Bayern für die regionalen Konfliktbeilegungen der Regionen Mittelrhein, Elsass-Oberrhein und Westfalen im deutschen Spätmittelalter. Die Studie stellt die einschlägigen Strukturen der exemplarisch ausgewählten Regionen vor, z.B. Städtebünde, Verbindungen unter Adligen oder hegemoniale Vormächte, und analysiert die jeweiligen konkreten Bemühungen für Konfliktbeilegungen.
Die Untersuchung ergibt, dass die Einwirkungen der königlichen Gerichtsbarkeit von Region zu Region sehr unterschiedlich sind. Die mittelrheinischen Grafen und Herren etwa sind in der Behandlung ihrer Konflikte eng auf die Gerichtsbarkeit des Herrscherhofs bezogen, während diese für Streitigkeiten in Westfalen kaum relevant ist.
Die Untersuchung ergibt, dass die Einwirkungen der königlichen Gerichtsbarkeit von Region zu Region sehr unterschiedlich sind. Die mittelrheinischen Grafen und Herren etwa sind in der Behandlung ihrer Konflikte eng auf die Gerichtsbarkeit des Herrscherhofs bezogen, während diese für Streitigkeiten in Westfalen kaum relevant ist.
»Dessen ungeachtet stellt Taguchis Arbeit einen wichtigen, methodisch aktuellen, fleißig und sauber gearbeiteten Beitrag zur Geschichte der rheinischen Königs- und Landfriedenspolitik im Spätmittelalter dar. Für die königliche Gerichtsbarkeit insgesamt kann sie darüber hinaus auch als Ersatz und Ergänzung für die noch fehlenden Urkundenregesten des deutschen Königs- und Hofgerichts dienen, da diese Reihe vorerst und bis auf weiteres mit Ute Rödels Edition betreffend die Regierung Ruprechts von der Pfalz (vgl. Rezension,in: ZGO 167 [2019], S. 453-455) abgeschlossen wurde und eine Fortsetzung für die Zeit Ludwigs vorerst nicht abzusehen ist.« Raimund J. Weber, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Bd. 168/2020
»Die deutsche Rechtsgeschichte kann froh und dankbar sein, mit dieser Bereicherung aus der Außenperspektive beschenkt zu werden.« Prof. Dr. Peter Oestmann, in: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz, online veröffentlicht im Januar 2017
»Die deutsche Rechtsgeschichte kann froh und dankbar sein, mit dieser Bereicherung aus der Außenperspektive beschenkt zu werden.« Prof. Dr. Peter Oestmann, in: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz, online veröffentlicht im Januar 2017






