Der Band Körper und Recht eröffnet ein neues Forschungsfeld, das erhebliche Aufmerksamkeit finden dürfte. Denn in den Humanwissenschaften steht heute der Körper im Zentrum der Aufmerksamkeit. Dies gilt für die Naturwissenschaften genauso wie für die Kulturwissenschaften. In vielen Untersuchungen ist in den vergangenen Jahren die Entstehung der modernen Körper mit den sie hervorbringenden Prozessen der Distanzierung und Disziplinierung, der Sichtbarmachung des Inneren und der Selbstbeobachtung, des Willens zum Wissen und zur Macht nachgezeichnet worden. Jedoch ist dabei die Reziprozität von Körperkonzepten und Rechtsbegriffen sowohl in den Kultur- als auch in den Rechtswissenschaften noch völlig unbeachtet geblieben. Auch in den gegenwärtigen "lebenswissenschaftlichen" Körperbildungsprozessen spielt das Recht eine zentrale Rolle. Rechtsnormen wirken unmittelbar ein auf die Konstitution der modernen Körper; Urteile markieren und sanktionieren den Körper; Rechtsdiskurse konstituieren das Verhältnis von Körper und Recht; Rechtshandlungen schaffen eine materielle gesellschaftliche Ordnung; Institutionen des Rechts erzeugen Kontinuität und Nachhaltigkeit. Einerseits ist das Recht in den modernen Demokratien ein ausdifferenzierbares Teilsystem der Gesellschaft, andererseits wird es, vor allem in seinen noch nicht kodifizierten Formen, performativ und hat Auswirkungen auf fast alle gesellschaftlichen Bereiche. Weil das Verhältnis von Körper und Recht sowohl für die humanwissenschaftlichen Forschungen über den Körper als auch für den Bereich des Rechts von herausragender Bedeutung ist, aber bislang kaum thematisiert und theoretisch reflektiert wurde, kann der vorliegende Band einen Anstoß dazu geben, sich der wechselseitigen Verschränkung von Körper und Recht bewußt zu werden. Einerseits stellen die Beiträge des Bandes die zentrale Bedeutung des Körpers für den Bereich des Rechts heraus, andererseits wird der Einfluß von Rechtsbegriffen auf Körperbilder deutlich. Dies gilt für die Geschichte des Rechts genauso wie für die gegenwärtigen Auseinandersetzungen über den menschlichen Körper, den Komplex von Biotechnologie und Macht. Das Ineinandergreifen von Körperbildern und Rechtsbegriffen bei der Konstitution von Rechtsnormen sowie bei Sanktionen, Abweichungen und Aushandlungen wird in einigen Beiträgen als die spezifische Performativität von Recht beschrieben. Daraus ergeben sich Fragen nach der Würde und Natur des Körpers, nach dem Körper als Träger von Rechten, nach dem Körper des Rechts, nach dem Unrecht und "Unkörper", sowie nach dem Verhältnis von Recht und Anthropologie.
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Perlentaucher-Notiz zur NZZ-Rezension
Über die gängigen Körper-Konjunkturen in Natur- wie Kulturwissenschaften geht dieser Band hinaus, stellt der rox. zeichnende Rezensent fest. Hier nämlich kommt der Körper als Gegenstand des Rechtssystems in den Blick - oder genauer: die Beiträge fragen nach der Formierung des "kulturellen Körpers" durch das Recht. Diskutiert werde, ganz grundsätzlich, ob etwa "Embryonen, Kleinkinder, geistig Behinderte, Tiere" als Träger von Rechten zu betrachten seien. Was weitere Themen des Bandes betrifft, wird nur Beate Herrmanns Aufsatz über "Self-Ownership" erwähnt.
© Perlentaucher Medien GmbH
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