89,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Erscheint vorauss. März 2025
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Die Untersuchung behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Infektion mit SARS-CoV-2 nach den §§ 223 ff. StGB. Der häufig milde oder symptomlose Verlauf der Infektion macht eine solche Strafbarkeit - anders als bei HIV - kompliziert. Bei fahrlässigen Delikten könnte zwar eine Verletzung von Sorgfaltspflichten - wie das Nichterkennen der Infektion - eine Strafbarkeit begründen. Das übergeordnete Kausalitätsproblem der naturwissenschaftlich kaum nachweisbaren Infektion bleibt aber bestehen. Eine Strafbarkeit ist deshalb nur im Ausnahmefall denkbar.…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Infektion mit SARS-CoV-2 nach den §§ 223 ff. StGB. Der häufig milde oder symptomlose Verlauf der Infektion macht eine solche Strafbarkeit - anders als bei HIV - kompliziert. Bei fahrlässigen Delikten könnte zwar eine Verletzung von Sorgfaltspflichten - wie das Nichterkennen der Infektion - eine Strafbarkeit begründen. Das übergeordnete Kausalitätsproblem der naturwissenschaftlich kaum nachweisbaren Infektion bleibt aber bestehen. Eine Strafbarkeit ist deshalb nur im Ausnahmefall denkbar. Im Fokus steht auch die sog. »Querdenker-Bewegung«. Rechtfertigungsgründe kommen ihr nicht zugute. Im Einzelfall ist aber ein Verbotsirrtum möglich. Diese scheinbare Lücke im deutschen Strafrecht könnte durch die Schaffung eines abstrakten Gefährdungsdelikts geschlossen werden. Dem steht allerdings das Ultima-Ratio-Prinzip entgegen.
Autorenporträt
Alessandra Maria Helena Simmer studied law at the LMU Munich and passed her first state examination in 2017. After her legal clerkship at the Higher Regional Court of Munich, she passed the second state examination in 2019. In 2021, she obtained an LL.M. in Forensics, Criminology and Law at Maastricht University. From 2021 to 2023, she was a research assistant at the University of Augsburg, where she received her doctorate in 2024. Since 2023 she has been working as a lawyer at Knauer Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Munich.