Band 20 des Standardwerkes zum BGB enthält in bewährter Qualität nun in der neuen 14. Auflage mit flexiblen Verkaufsmodellen umfangreiche Erläuterungen der §§ 780 bis 822 aus dem Schuldrecht unter Berücksichtigung aktueller Gesetze, Rechtsprechung und Literatur. Im aktuellen Rechtsstand 2025 hat der § 812 BGB seine Bedeutung als Korrektiv für ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen weiter gefestigt und gewährleistet einen gerechten Ausgleich bei Vermögensverschiebungen ohne rechtlichen Grund und dient somit der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung und des Vertrauens im Rechtsverkehr. Die ungerechtfertigte Bereicherung gemäß § 812 BGB und die nachfolgenden Vorschriften sind ein fundamentaler Pfeiler des deutschen Schuldrechts.
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