Die 14. Lfg. befasst sich mit den Folgerungen aus der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts. Nunmehr ist auch bei Steuern u. Gebühren - wenn die Satzung die Voraussetzungen schafft - die Erhebung von Vorausleistungen statthaft. Wird ein Grundstück zur Minderung der Abgabenlast geteilt u. teilübereignet, so fragt sich, ob dem mit der Anwendung des § 42 AO begegnet werden kann. Behandelt wird auch die Frage der Erhebung einer örtlichen Aufwandssteuer auf Wohnwagenstellplätze u. die Abgrenzung von beitragsfähiger Erneuerung u. Instandsetzung außerdem die Frage zur Berücksichtigung "weitergereichter" Verluste einer Kurbetriebs-GmbH bei der Fremdenverkehrsabgabe bzw. der Kurabgabe.
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