Das Gesetz Nr. 788 - Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG Saarland) regelt die Organisation, Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeinden und Landkreise im Saarland. Es bildet die rechtliche Grundlage für die kommunale Selbstverwaltung und definiert die Rechte und Pflichten kommunaler Organe wie Gemeinderat, Bürgermeister und Kreistag. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zu kommunalen Finanzen, Bürgerbeteiligung, interkommunaler Zusammenarbeit und zur Aufsicht durch die Landesverwaltung. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken und eine demokratische sowie effiziente Verwaltung zu gewährleisten.
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