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Der Rechtsstand hat sich gegenüber der Vorauflage wesentlich geändert, insbesondere durch das Justizkommunikationsgesetz, das Gesetz über das elektronische Handels- und Unternehmensregister (EHUG), das 2. Justizmodernisierungsgesetz, das Personenstandsrechtsreformgesetz vom 19.2.2007, Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007 und das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007. Behandelt werden die durch die elektronischen Gebühren- und Auslagentatbestände neu aufgeworfenen Fragen.
Weitere Änderungen stehen bevor: Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit und
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Produktbeschreibung
Der Rechtsstand hat sich gegenüber der Vorauflage wesentlich geändert, insbesondere durch das Justizkommunikationsgesetz, das Gesetz über das elektronische Handels- und Unternehmensregister (EHUG), das 2. Justizmodernisierungsgesetz, das Personenstandsrechtsreformgesetz vom 19.2.2007, Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007 und das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007. Behandelt werden die durch die elektronischen Gebühren- und Auslagentatbestände neu aufgeworfenen Fragen.

Weitere Änderungen stehen bevor: Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit und "Modernisierung" der Kostenordnung über ein Kostenverzeichnis. Zur ersten gibt es bereits einen Regierungsentwurf, die zweite wird durch eine Kommission vorbereitet; Inkrafttreten - so hört man - frühestens Mitte der nächsten Legislaturperiode; bis dahin "geht es nicht ohne Neuauflage". Als Besonderheit weist die Kommentierung auf die geplante FGG-Reform hin.

Aber nicht nur die Gesetzgebung bedarf der Berücksichtigung, auch die Rechtsprechung bringt Neues. Zu nennen ist vor allem die des Bundesgerichtshofs in Notarkostensachen. Wenngleich sie mehr Kritik als Beifall gefunden hat, kommt die Rechtspraxis an ihr nicht vorbei, sie erzwingt also ebenfalls die vorliegende Neuauflage. Erst recht gilt das für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungswert, weil ihr über den konkreten Fall hinaus Bedeutung zukommt.

Rezension:

"Mit diesem Werbeslogan präsentiert der Verlag Franz Vahlen die soeben erschienene 16. Auflage des Standardkommentars zur KostO. Das aus hochqualifizierten Fachautoren bestehende Bearbeiterteam konnte sich bei der Überarbeitung der Vorauflage nicht darauf beschränken, neue Tendenzen und Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur darzustellen, sondern es galt teilweise umwälzende Gesetzesänderungen auf dem Gebiet des Kostenrechts zu berücksichtigen, so insbesondere das in viele alt vertraute Bereiche einschneidende Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 05.05.2004. Außerdem das OLG-Vertretungsänderungsgesetz, das Gesetz zur Eingliederung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch, das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts, das EG-Prozesskostenhilfegesetz, das Anhörungsrügengesetz, das Bilanzrechtsreformgesetz sowie das Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetz. Damit ist die Neuauflage auf dem Stand Anfang des Jahres 2005 und so das aktuellste, was zur KostO auf dem Markt zu finden ist. Die Einarbeitung der Gesetzesänderungen ist hervorragend gelungen; nichts wirkt in diesem Zusammenhang 'dazwischen geschoben' oder 'angehängt', vielmehr präsentiert sich die Darstellung als ein organisches Ganzes. Der neue 'Korintenberg' erfüllt daher alle Erwartungen, die man aufgrund der Arbeit mit den Vorauflagen an den Standardkommentar, der diese Bezeichnung in jeder Hinsicht verdient, knüpfen durfte. Das Werk ist daher für den Praktiker, der sich auf die in weiten Bereichen neue Rechtslage im Kostenwesen einstellen muss, unentbehrlich. Nicht nur eine Äußerlichkeit ist es, dass die Zitate und Fundstellen nicht mehr im laufenden Text zu finden sind, sondern in Fußnoten. Es erleichtert dies ungemein das flüssige Lesen der textlichen Darstellung. Verfasser und Herausgeber vergleichbarer Werke sollten diesem Beispiel folgen. Zu loben ist auch, dass der erläuternde Text immer wieder durch kurze Beispielsfälle ergänzt wird, was durchaus zum besseren Verständnis der abstrakten Materie beiträgt. Das Werk beginnt mit einer sehr instruktiven Einführung, die insbesondere für den kostenrechtlichen Anfänger von großem Nutzen sein dürfte. Im Anschluss an die Kommentierung der Vorschriften der KostO folgt ein außergewöhnlich umfangreicher Anhang, der neben den dort selbstverständlich abgedruckten Gebührentabellen zahlreiche kostenrechtlich bedeutsame Nebengesetze, die auch der versierte Praktiker zum Teil sicherlich nicht zur Hand hat, sondern nur im Internet wird aufspüren können, so zum Beispiel das D-Markbilanzgesetz und das Verkehrsflächen-bereinigungsgesetz. Nicht einmal vergessen sind die in Grenzgebieten praktizierenden Notare. Ihnen wurde ebenfalls im Anhang das Auslandskostengesetz und die Auslandskostenverordnung mit Kommentierung an die Hand gegeben. Dass die Autoren mit Erfolg bestrebt waren, eine jeden Fragenbereich abdeckende Darstellung zu liefern, erweist schließlich das Kapitel im Anhang 'Gerichtskostenbefreiungen nach FG-Nebengesetzen', das in ein umfassendes 'Lexikon des Bundes- und Landesrechts' und den Textabdruck der Gebührenbefreiungsgesetze der Länder eingeteilt ist. Nach alledem kann der 'Korintenberg' also tatsächlich 'Könner machen' (siehe oben) und so gehört er auch und gerade in der 16. Auflage als 'Klassiker' des Kostenrechts ebenso auf die Schreibtische der Richter, Rechtspfleger, Bezirksrevisoren und Gerichtsvollzieher wie in die Bücherschränke der Rechtsanwälte und Notare."
Expertenmeinung von Michael Hamburger, Rechtsanwalt u. Notar, zur 16. Auflage:

"(...) Wie Stichproben ergeben haben, ist die Kommentierung ausführlich und zuverlässig; sie lässt keine Fragen offen (...) Für diejenigen, die mit Kostenfragen befasst sind oder werden, ist das aktuelle Standardwerk des Kostenrechts nahezu unentbehrlich. Es sollte daher in keinem Notariat fehlen."
Walter Grauel, Notariatsbürodirektor, Mettmann in Zeitschrift für die NotarPraxis 4/00

"Seit langem ist der Korintenberg für die notarielle Praxis bei der Gebührenbewertung unverzichtbar. (...) Der Korintenberg ist und bleibt der Palandt des Kostenrechts."
Dr. Karl Winkler, Notar, München, in: NJW 29/00

"(...) der Korintenberg - sollte bei keinem Notar, Richter oder Rechtspfleger fehlen."
Staudenmaier, in: BWNotZ 5-6/1996 zur Vorauflage "(...) Die Kommentierung ist - auch bei schwierigen Fragen - sehr gut lesbar. Man spürt an allen Stellen, dass hier Kenner der Materie am Werke waren. (...) schon jetzt der 'Klassiker' unter den Kommentaren zur Kostenordnung und für jeden unverzichtbar, der sich qualifiziert mit dieser eher spröden Rechtsmaterie beschäftigen will."
Dr. Jörg Mayer, in: MittBayNot 5/2002, zur 15. Auflage

"(...) Die bestens gelungene Neuauflage des 'Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann' ist eine umfassende und zuverlässige Fundgrube auf dem Gebiet des FG-Kostenrechts und aus diesem Grund für jeden Praktiker - Richter, Notar, Rechtsanwalt und Rechtspfleger - bei der täglichen Arbeit unverzichtbar."
Vors. Richter am LG Walter Krug, Stuttgart, in: FGPrax 2003, Heft 1, zur 15. Auflage

"(...) Der Kommentar kann mit Fug und Recht als der Kommentar zur Kostenordnung bezeichnet werden. (...) Der Kommentar ist ein unabdingbares Hilfsmittel für jeden, der sich mit Problemen der Kostenordnung zu beschäftigen hat."
Notar Dr. Frank J. Klein, Köln, in: DNotZ 2/2003, zur 15. Auflage

"(...) Mit einem Satz: Die bestens gelungene Neuauflage des 'Korintenberg/ Lappe/ Bengel/ Reimann' ist eine umfassende und zuverlässige Fundgrube auf dem Gebiet des FG-Kostenrechts und aus diesem Grund für jeden Praktiker -Richter, Notar, Rechtsanwalt und Rechtspfleger- bei der täglichen Arbeit unverzichtbar."
Walter Krug, Vors. Richter am LG; in: FGPrax, Heft 1/ 2003, zur 15. Auflage

"(...) daß der 'Korintenberg' nach wie vor für den Notar, den Rechtspfleger und den mit Kostensachen befaßten Richter die erste Wahl ist, wenn es um das Nachspüren eines kostenrechtlichen Problems geht."
Volker Heinze, Glauchau, in: NotBZ, 4/ 2003, zur 15. Auflage

"(...) Das angezeigte Standardwerk hat schon seit langem einen festen Platz in der kostenrechtlichen Literatur und wird ihn auch behalten, wozu die Neuauflage mit Sicherheit beiträgt. Wer mit Fragen des Notarkostenrechts zu tun hat und diese zuverlässig beantworten will, kommt am 'Korintenberg' nicht vorbei."
Walter Grauel, Mettmann, in: RnotZ, Heft 6/ 2003, zur 15. Auflage
Autorenporträt
Begründet von Werner Korintenberg. Fortgeführt von Friedrich Lappe, Prof. an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin, Prof. Dr. Manfred Bengel, Notar in Fürth, Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar in Passau, Dipl.-Rpfl. Heinrich Hellstab, Passau, Dr. Henning Schwarz, Notar in Kötzting und Notariatsrat Werner Tiedtke, München