Dieses Handbuch enthält Lehrinhalte, die sich mit der klinischen Untersuchung der Persönlichkeit befassen, die der Begehung einer Straftat zugrunde liegt.Wenn eine Straftat begangen wird, muss der Täter (Mittäter oder Komplize) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.Außerdem liegt kein Verbrechen oder Vergehen vor, wenn der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat nachweislich unzurechnungsfähig war oder wenn er durch eine Kraft gezwungen wurde, der er nicht widerstehen konnte.Darüber hinaus entfällt die strafrechtliche Verantwortung, wenn nachgewiesen wird, dass die Person zum Zeitpunkt der Tat an einer psychischen oder neuropsychischen Störung litt oder unter dem Einfluss einer solchen Störung stand, die ihre Urteilsfähigkeit und/oder die Kontrolle über ihre Handlungen aufgehoben hat.
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