Das Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) regelt die Rechtsverhältnisse der Beamtinnen und Beamten im Land NRW. Es enthält Bestimmungen zur Begründung des Beamtenverhältnisses, zu Laufbahnen, Ernennung und Probezeit sowie zu Rechten und Pflichten im Dienst. Weitere zentrale Regelungen betreffen Besoldung, Versorgung, Nebentätigkeiten, Arbeitszeit, Urlaub und Disziplinarmaßnahmen. Zudem legt das Gesetz die Voraussetzungen für die Beendigung des Beamtenverhältnisses, etwa durch Ruhestand oder Entlassung, fest. Ziel ist es, ein einheitliches und gerechtes Dienstrecht für die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten.
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