Das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz (LJG RLP) regelt die Jagdausübung, den Wildtierschutz und das Wildtiermanagement im Land Rheinland-Pfalz. Es legt die Rechte und Pflichten von Jägern fest, bestimmt Jagdzeiten sowie Schonzeiten und definiert Anforderungen an die Hege. Zudem enthält es Vorschriften zur Jagdpacht, zur waidgerechten Jagdausübung und zur nachhaltigen Nutzung der Wildbestände. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Schutz der Artenvielfalt, der Vermeidung von Wildschäden und der Einbindung jagdlicher Interessen in Naturschutzmaßnahmen.
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