Das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) regelt den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Natur und Landschaft in NRW. Es konkretisiert das Bundesnaturschutzgesetz für das Landesrecht und enthält Vorschriften zu Naturschutzgebieten, Landschaftsschutz, Artenschutz und Biotopverbund. Zudem legt es Regelungen für Eingriffe in die Natur, ökologische Ausgleichsmaßnahmen und den Schutz von Gewässern, Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen fest. Ziel des Gesetzes ist es, die biologische Vielfalt zu erhalten, nachhaltige Nutzungen zu fördern und Naturgüter für kommende Generationen zu sichern.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno