Das Lastenausgleichsgesetz (LAG) wurde in Deutschland im Jahr 1952 erlassen und diente ursprünglich dazu, die Kriegs- und Vertreibungsfolgen des Zweiten Weltkriegs sozial abzufedern. Es regelte umfangreiche Ausgleichsleistungen für Vertriebene, Flüchtlinge, Kriegsgeschädigte, Kriegshinterbliebene und enteignete Vermögensinhaber, insbesondere für Verluste an Eigentum und Vermögen.
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