Rezension:
"Daß Levin Goldschmidt nicht nur einer der bedeutendsten Handelsrechtler des 19. Jahrhunderts, sondern der deutschen Rechtsgeschichte überhaupt ist, ebenso daß er zu den großen deutschen Juristen des 19. Jahrhunderts gehört, die maßgeblich das moderne Handelsrecht geprägt haben, ist Insidern schon lange bekannt, und auch in letzter Zeit ist er immer wieder gewürdigt worden. Daß sein Ruhm in der breiteren juristischen Öffentlichkeit nicht, wie in der Einleitung zu dem hier zu besprechenden Werk bedauernd festgestellt wird, bis in unser Jahrhundert angehalten hat, ist sicher kein Einzelfall. So gibt es Gründe genug, daß man sich näher mit ihm befaßt, zumal zur Vita und zum Werk schon vieles vorliegt. Dies ist nun mit der Hamburger, von Götz Landwehr betrauten Dissertation von Lothar Weyhe geschehen. Schon von ihrem Umfang her verspricht die Arbeit einen bedeutenden Erkenntnisfortschritt nicht nur im Hinblick auf Person und Werk Goldschmidts ... Wie richtig es war, einen so ausführlichen biographischen Teil vorzuschalten, zeigt der zweite Teil, der sich mit dem Werk Goldschmidts - 'Goldschmidt und die Wissenschaft vom Recht und Handelsrecht in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts' - befaßt (S. 158-525), und bei dessen Lektüre man immer wieder erkennt, wie sehr die Entwicklung eines Werks mit der Persönlichkeit des Autors zusammenhängt. ... Das Buch ist ein Gewinn für die deutsche Rechtsgeschichte und europäische Handelsrechtsgeschichte. Daß der Verfasser nicht den Versuch gemacht hat, ein scharfes Profil dieses außerordentlichen Gelehrten zu zeichnen, ist schon deshalb kein Mangel, weil es wahrscheinlich unmöglich ist, das Wirken Goldschmidts auf einen oder wenige Nenner zu bringen. Das Buch schließt mit einem umfangreichen Literatur- und Quellenverzeichnis, einem Verzeichnis der Schriften Goldschmidts sowie einem Sachverzeichnis." Karl Otto Scherner, in: Zeitschr. der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ. Abt., Bd. 117/00
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Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
"Daß Levin Goldschmidt nicht nur einer der bedeutendsten Handelsrechtler des 19. Jahrhunderts, sondern der deutschen Rechtsgeschichte überhaupt ist, ebenso daß er zu den großen deutschen Juristen des 19. Jahrhunderts gehört, die maßgeblich das moderne Handelsrecht geprägt haben, ist Insidern schon lange bekannt, und auch in letzter Zeit ist er immer wieder gewürdigt worden. Daß sein Ruhm in der breiteren juristischen Öffentlichkeit nicht, wie in der Einleitung zu dem hier zu besprechenden Werk bedauernd festgestellt wird, bis in unser Jahrhundert angehalten hat, ist sicher kein Einzelfall. So gibt es Gründe genug, daß man sich näher mit ihm befaßt, zumal zur Vita und zum Werk schon vieles vorliegt. Dies ist nun mit der Hamburger, von Götz Landwehr betrauten Dissertation von Lothar Weyhe geschehen. Schon von ihrem Umfang her verspricht die Arbeit einen bedeutenden Erkenntnisfortschritt nicht nur im Hinblick auf Person und Werk Goldschmidts ... Wie richtig es war, einen so ausführlichen biographischen Teil vorzuschalten, zeigt der zweite Teil, der sich mit dem Werk Goldschmidts - 'Goldschmidt und die Wissenschaft vom Recht und Handelsrecht in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts' - befaßt (S. 158-525), und bei dessen Lektüre man immer wieder erkennt, wie sehr die Entwicklung eines Werks mit der Persönlichkeit des Autors zusammenhängt. ... Das Buch ist ein Gewinn für die deutsche Rechtsgeschichte und europäische Handelsrechtsgeschichte. Daß der Verfasser nicht den Versuch gemacht hat, ein scharfes Profil dieses außerordentlichen Gelehrten zu zeichnen, ist schon deshalb kein Mangel, weil es wahrscheinlich unmöglich ist, das Wirken Goldschmidts auf einen oder wenige Nenner zu bringen. Das Buch schließt mit einem umfangreichen Literatur- und Quellenverzeichnis, einem Verzeichnis der Schriften Goldschmidts sowie einem Sachverzeichnis." Karl Otto Scherner, in: Zeitschr. der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ. Abt., Bd. 117/00
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»Daß Levin Goldschmidt nicht nur einer der bedeutendsten Handelsrechtler des 19. Jahrhunderts, sondern der deutschen Rechtsgeschichte überhaupt ist, ebenso daß er zu den großen deutschen Juristen des 19. Jahrhunderts gehört, die maßgeblich das moderne Handelsrecht geprägt haben, ist Insidern schon lange bekannt, und auch in letzter Zeit ist er immer wieder gewürdigt worden. [...] Das Buch ist ein Gewinn für die deutsche Rechtsgeschichte und europäische Handelsrechtsgeschichte.« Karl Otto Scherner, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abt., 117/2000







