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Bei Verletzung von Immaterialgüterrechten hat der Verletzte im Rahmen des Schadensersatzes sowohl im deutschen als auch im türkischen Recht die freie Wahl alternativ zur konkreten Schadensberechnung die Herausgabe des Verletzergewinns oder die Berechnung nach der Lizenzanalogie geltend zu machen. Wählt der Verletzte den Weg der Lizenzanalogie, so hat er zum einen den Vorteil, dass die sonst bestehenden erheblichen Nachweisschwierigkeiten hinsichtlich seines Schadens entfallen. Zum anderen lässt sich die angemessene Lizenzgebühr in vielen Fällen wesentlich leichter berechnen. Die Arbeit widmet…mehr

Produktbeschreibung
Bei Verletzung von Immaterialgüterrechten hat der Verletzte im Rahmen des Schadensersatzes sowohl im deutschen als auch im türkischen Recht die freie Wahl alternativ zur konkreten Schadensberechnung die Herausgabe des Verletzergewinns oder die Berechnung nach der Lizenzanalogie geltend zu machen. Wählt der Verletzte den Weg der Lizenzanalogie, so hat er zum einen den Vorteil, dass die sonst bestehenden erheblichen Nachweisschwierigkeiten hinsichtlich seines Schadens entfallen. Zum anderen lässt sich die angemessene Lizenzgebühr in vielen Fällen wesentlich leichter berechnen. Die Arbeit widmet sich der Frage, ob die angemessene Lizenzgebühr potenzielle Verletzer abschrecken und den entstandenen Schaden bei allen Immaterialgüterrechtsverletzungen ausgleichen kann. Im Anschluss wird ein Versuch unternommen, dem Geschädigten je nach Einzelfall das Einfache bis zum Doppelten der angemessenen Lizenzgebühr als Schadenersatz zu gewähren, sofern ein mindestens grob fahrlässiges Handeln des Verletzers vorliegt.
Autorenporträt
M. Yasir Yetimölu studierte Jura an der Istanbul Universität. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt absolvierte er den LL.M. an der Humboldt-Universität zu Berlin, wo er auch seine Dissertation unter der Betreuung von Prof. Dr. Axel Metzger verfasste. Während seiner Promotion verbrachte er einen Forschungsaufenthalt an der UC Berkeley School of Law. Seit 2024 ist M. Yasir Yetimölu als Postdoctoral Researcher im Bereich Immaterialgüterrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin tätig und berät Unternehmen in zivilrechtlichen Fragen.