Die Arbeit behandelt das dogmatische Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Massenentlassungsrecht vor dem Hintergrund der Grundrechtsbindung im europäischen Mehrebenensystem anhand der Frage, ob für Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz ein verfassungskonform erweiterter Entlassungsbegriff anzuwenden ist. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Anwendung eines verfassungskonform erweiterten Entlassungsbegriffs aufgrund der Öffnungsklausel der Massenentlassungsrichtlinie und der dahinterstehenden Kompetenzverteilung der Art. 153 AEUV unionsrechtskonform ist, ein verfassungsrechtliches Bedürfnis für diese Korrektur entgegen der Ansicht des BVerfG aber nicht besteht. Für die Praxis leitet der Autor die Übertragbarkeit des verfassungskonform erweiterten Entlassungsbegriffs auf andere Sonderkündigungstatbestände her. Abstrahiert leistet die Arbeit einen grundlegenden Beitrag zum Umgang mit verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben im mindestharmonisierten Arbeitsrecht.
»Wenngleich sich die Arbeit von Mazurek primär mit der deutschen Rechtslage befasst, ist ihre Lektüre aus österreichischer Sicht gewinnbringend. Das in der Arbeit behandelte Verhältnis von Massenkündigungsschutz zu besonderem Bestandschutz ist in Österreich bisher kaum untersucht. Die von Mazurek angestellten Überlegungen können daher dazu anregen, dieses Thema aus österreichischer Perspektive zu betrachten. Zudem sind die Ausführungen zu den Grundlagen des europäischen Massenentlassungsrechts unmittelbar auch für Österreich relevant und bieten eine wertvolle Hilfe bei der Auslegung der österreichischen Umsetzungsnormen (insb 45a AMFG).« Conrad Greiner, in: Das Recht der Arbeit, 4/2025







